Allgemeine Geschäftsbedingungen der genRob GmbH

Stand 27. August 2016

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die genRob GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.  Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen ständig auf der Website http://genrob.com der genRob GmbH zur Einsicht bereit.  Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich.  Im Falle einer Beauftragung bestätigt der Kunde, daß er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.  Mit der Beauftragung erkennt er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.
  3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Email mitgeteilt.  Der Kunde kann einen Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert.  Der Auftragnehmer weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.  Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.
  4. Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

§ 2 Allgemeines

  1. Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden, entsprechend den Bedingungen dieses Vertrages, eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der von dem Auftragnehmer gelieferten Dokumente.
  2. Für Dokumente zu Gutachten stellt der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Erstellung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.  Änderungen der Vorgaben zu einem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.  Mehraufwand kann nur gegen Berechnung durchgeführt werden.  Der Auftragnehmer ist berechtigt, lückenhafte Informationen frei auszulegen.  Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unvollständig nach, oder hat die zur Verfügung Information abwicklungshemmende Mängel, so ist der Auftragnehmer, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, zum Vertragsrücktritt oder zur Nachberechnung des zusätzlichen Zeitaufwandes berechtigt.
  3. Die Lieferung der Dokumente erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.  Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend.  Ansprüche wegen Verzugs kann der Kunde nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen.
  4. Einweisungen in die Dokumente werden gesondert nach den gültigen Tagessätzen des Auftragnehmers berechnet, soweit sie in diesem Vertrag nicht ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum als kostenfrei anerkannt sind.  Dies gilt auch für sonstige Dienstleistungen.  Tagessätze beinhalten eine Arbeits- und Reisezeit von 7,5 Stunden.  Zusätzliche Zeiten, Reisekosten und Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden gesondert berechnet.
  5. Nicht vorhersehbare Störungen bei dem Auftragnehmer, insbesondere technische Störungen, Lieferschwierigkeiten und Projektleiterausfälle, verschieben die Liefertermine entsprechend.

§ 3 Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte

  1. Die Dokumente, die zugehörigen Datenträger, Organisations-, Dokumentations- und Einweisungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, und unterliegen dem Urheberrecht.  Die Nutzung der Dokumente durch den Kunden erfolgt ausschließlich in dem bei Vertragsabschluß vorgesehenen Rahmen, eine Weitergabe oder Mehrfachverwendung durch den Kunden ist untersagt.  Erhält der Kunde aufgrund evtl. rechtlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder eine unerlaubte Aneignung den Zugriff auf die Sourceprogramme und/oder Organisationsunterlagen, so wird als Ausgleich ein Betrag von 50 % des Softwarepreises bei Individualsoftware und 500 % bei Standardsoftware fällig, ohne daß daraus ein Vertriebs- oder Weitergaberecht entsteht.  Unabhängig davon bleiben alle Programme und Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, keinen anderen, als den vom Auftragnehmer beauftragten oder autorisierten Personen Zugang zu den Unterlagen, Eingriffe oder Erweiterungen der Dokumente zu gestatten.  Hierzu gehört auch die außerdienstliche Betreuung durch Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter des Auftragnehmers.
  3. Der Kunde erkennt die Rechte Dritter für die vom Auftragnehmer gelieferte oder verwendete Fremdlizenzsoftware an und verpflichtet sich auf Wunsch zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen.
  4. Der Verstoß gegen die Bestimmungen des Absatz 2. führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche und Terminzusagen, berechtigt den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages, zur Schadenersatzforderung in Mindesthöhe gemäß Abs. 1.
  5. Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer ein vollumfängliches, zeitlich unbegrenzter Nutzungsrecht für vom Kunden gelieferte digitale oder digitalisierte Daten und Dokumente.  Abweichungen von dieser Regel müssen schriftlich vor Lieferung dieser Daten und Dokumente zwischen Kunde und Auftragnehmer ausgehandelt werden.  Um eine Einlagerung beim Auftragnehmer zu verhindern, darf in einem solchen Falle keine Lieferung per Mail oder eine Lieferung an ein online-System des Auftragnehmers erfolgen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.  Übersteigt die Leistung für die Erstellung der Dokumente die vereinbarten Preise um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwands ein neues Preisangebot vorzulegen.  Wird dieses Angebot durch den Kunden nicht angenommen, so steht dem Auftragnehmer ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, von dem sie mit dem Tage der Ablehnung des Angebotes, oder ab der 6. Woche nach Ausfertigung des Angebotes Gebrauch machen kann.
  2. Alle Zahlungen sind ohne Abzug sofort Bereitstellung der Dokumente fällig.
  3. Stundensätze außerhalb der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr) erhöhen sich an Werktagen um 20%, an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen um 50%.  Der Einsatz zu diesen Zeiten erfolgt grundsätzlich erst nach Zustimmung durch den Kunden.  Wegzeiten werden pro Person und Stunde mit € 80,-- berechnet.  Kilometergeld (€ 0,50 pro Kilometer ab Firmensitz Hamburg bzw. Aidlingen), Tagesspesen und erforderliche Übernachtungen werden nach steuerlichen Richtlinien und nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gebracht.
  4. Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungswünschen des Kunden.
  5. Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Auftragnehmer zur Leistungsunterbrechung oder Einstellung.
  6. Sämtliche Angebote gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.  Das Angebot der genRob GmbH richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.  Sollten Sie Verbraucher im diesem Sinne sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß nach dem Stand der Technik Fehler bei der Erstellung von Dokumenten auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können.  Fehler in den vom Auftragnehmer erstellten Dokumenten werden innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten ab Lieferung der Dokumente, nach schriftlicher Spezifizierung durch den Kunden in einer angemessenen Frist beseitigt.  Fehler, die durch vom Auftragnehmer verwendete Fremdsoftware verursacht wird, werden im Rahmen der Gewährleistung des Fremdlieferanten beseitigt.
  2. Der Kunde hat ein Recht auf Wandlung oder Minderung, sofern ihm weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zuzumuten sind.
  3. Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 6 Sonstiges

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Auftraggebers und die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellten Dokumente als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich ablehnt.
  2. Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Lizenzpreises zulässig.  Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  3. Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind.  Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
  4. Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht.
  5. Der Kunde ist damit einverstanden, daß, im Rahmen dieses Vertrages, Daten verarbeitet, gespeichert werden.  Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.  Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden, ist dieser selbst verantwortlich.
  6. Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.
  7. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- oder Urkundenprozess.  Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
  8. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt.  Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
  9. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.  Die Wirksamkeit des Vertrages wird dadurch nicht berührt.

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